1. Oktober 2021 | Corona

2G und 3G – Neue Regelungen Congress- und Saarlandhalle ab 01.10.21

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Seit dem 01.10.2021 gilt im Saarland das Saarland Modell PLUS, eine Vereinfachung der bisherigen saarländischen Corona- Verordnung. Auf dieser Grundlage gilt (zunächst für 2 Wochen) die 3 G-Regel , d.h. der Besuch der Veranstaltungen ist für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich, die vor Betreten des Veranstaltungshalle entsprechende Nachweise vorzeigen können.  

Dadurch entfallen in beiden Häusern die Abstandregelung (wurde in eine Empfehlung umgewandelt) und die Maskenpflicht.  Es darf jeder Sitzplatz genutzt werden.

ACHTUNG: Vereinzelt führen  Veranstalter aus eigener Entscheidung heraus die Veranstaltung unter Anwendung der 2 G – Regel (genesen und geimpft) durch. Welche Veranstaltungen das sind, können Sie im Veranstaltungskalender in den jeweiligen HINWEISEN in den Veranstaltungen nachlesen oder erfragen über die Zentrale der CCS 0681-41800.

Wichtige Infos:

  • Planen Sie bitte Wartezeiten am Einlass ein, da die Kontrolle der Zertifikate, Ausweise und Kontaktnachverfolgung aufwendig sein kann.
  • Neben dem Ticket bitte das gültige Ausweisdokument bereiten halten und einen der folgenden Nachweise
    • Coronavirus-Impfnachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung. Seit der letzten erforderlichen Einzeldosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen reicht eine Impfdosis.
    • Einen Nachweis über Ihre Genesung Ihrer Covid – 19 Erkrankung (Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Covid-19 Erkrankung).
    • Bei 3 G: einen Nachweis über einen NEGATIVEN Antigenschnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
    • Bei 2 G: ein Impf- oder Genesungsnachweis MUSS vorgelegt werden. Ein negativer Corona-Test ist in diesem Fall nicht ausreichend.
  • Die Nachweise müssen in digitaler (z.B. Corona-Warn App) oder schriftlicher Form vorliegen.